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Neue Nichtraucherregeln in Freibädern: Was sich ab Juni in Baden-Württemberg ändert

Baden-Württemberg führt neue Nichtraucherschutzgesetze ein, die auch Freibäder betreffen. E-Zigaretten und Vapes sind nun ebenfalls vom Rauchverbot betroffen, mit Ausnahmen für ausgewiesene Bereiche.

News Veroeffentlicht 11 Juni 2026 4 Min. Lesezeit Leonie Weber
Ein Freibad mit ausgewiesenen Raucherzonen und Hinweisschildern
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Neue Nichtraucherregeln in Freibädern: Was sich ab Juni in Baden-Württemberg ändert
SLUG: neue-nichtraucherregeln-freibaeder-baden-wuerttemberg-juni
EXCERPT: Baden-Württemberg führt neue Nichtraucherschutzgesetze ein, die auch Freibäder betreffen. E-Zigaretten und Vapes sind nun ebenfalls vom Rauchverbot betroffen, mit Ausnahmen für ausgewiesene Bereiche.
CATEGORY: Kino-News
TAGS: Nichtraucherschutz, Freibäder, Baden-Württemberg, Rauchen, Vapes, E-Zigaretten
SEO_TITLE: Neue Regeln für Raucher in Freibädern ab Juni in Baden-Württemberg
SEO_DESCRIPTION: Ab Juni gelten in Baden-Württemberg neue Nichtraucherschutzgesetze für Freibäder. Das Rauchverbot umfasst nun auch E-Zigaretten und Vapes. Erfahren Sie, was das für Besucher bedeutet.
MEDIA_QUERY: Freibad mit Schildern für Raucherbereich
IMAGE_ALT: Ein Freibad mit ausgewiesenen Raucherzonen und Hinweisschildern

Neue Regeln für Raucher in Freibädern

Ab dem 1. Juni tritt in ganz Baden-Württemberg ein neues Nichtraucherschutzgesetz in Kraft, das auch die Regeln für Freibäder verschärft. Bislang war es oft üblich, auf der Liegewiese eine Zigarette zu rauchen. Künftig ist dies nur noch in speziell ausgewiesenen Bereichen gestattet. Diese Neuerung betrifft nicht nur herkömmliche Zigaretten, sondern schließt auch E-Zigaretten, Shishas und Vapes ein, selbst wenn diese keinen Tabak, Nikotin oder Cannabis enthalten.

Das neue Gesetz zielt darauf ab, Orte, an denen sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten, besser zu schützen. Freibäder fallen explizit unter diese Regelung. Die Betreiber der Bäder sind nun dazu verpflichtet, entsprechende Raucherbereiche einzurichten und klar zu kennzeichnen. Diese Zonen dürfen nur einen Teil der Gesamtfläche einnehmen und nicht in Bereichen mit erwartetem hohem Menschenaufkommen platziert werden.

Umsetzung in verschiedenen Bädern

Die Stuttgarter Freibäder setzen die neuen Regeln bereits seit Beginn der Saison um. Hinweisschilder und Aufsteller informieren die Badegäste über die veränderten Bestimmungen. Die Einhaltung wird vom Ordnungspersonal überwacht. Ähnliche Vorgehensweisen sind auch in Karlsruhe und Heilbronn geplant, wo ebenfalls Raucherzonen ausgewiesen werden.

In Stuttgart wird in der Übergangszeit zunächst auf Dialog gesetzt. Das bedeutet, dass Badegäste bei Verstößen zunächst angesprochen werden und nicht sofort mit einem Bußgeld rechnen müssen. Laut einem Sprecher halten sich die meisten Besucher bereits gut an die neuen Regeln. Auch in Karlsruhe wird zunächst auf eine Ansprache der Raucher gesetzt.

Mögliche Strafen bei Verstößen

Grundsätzlich kann das Rauchen an verbotenen Orten in Freibädern künftig teuer werden. Bei einem erstmaligen Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. Wird man innerhalb eines Jahres erneut beim Rauchen erwischt, kann die Strafe auf bis zu 500 Euro ansteigen. Diese Strafen sind im neuen Gesetz verankert und sollen die Einhaltung der Nichtraucherschutzregeln gewährleisten.

Bedeutung für Besucher

Die neuen Regeln bedeuten für Besucher von Freibädern in Baden-Württemberg eine Umstellung. Wer rauchen möchte, muss sich künftig aktiv über die ausgewiesenen Raucherbereiche informieren und diese nutzen. Die Ausweitung des Verbots auf E-Zigaretten und Vapes berücksichtigt die Entwicklungen im Konsumverhalten und zielt auf einen umfassenderen Nichtraucherschutz ab. Für Familien mit Kindern und Jugendliche bedeutet dies potenziell eine angenehmere und gesündere Umgebung in den Bädern.

Datos clave
| Regelung | Was es beinhaltet | Gilt ab | Wo? |
|——————————|—————————————————|————-|———————|
| Rauchverbot in Freibädern | Zigaretten, E-Zigaretten, Vapes, Shishas | 01.06.2026 | Baden-Württemberg |
| Ausnahmen | Ausgewiesene und gekennzeichnete Raucherbereiche | Nach Einrichtung | In den Freibädern |
| Strafen bei Verstoß (1. Mal) | Bis zu 200 Euro | 01.06.2026 | Baden-Württemberg |
| Strafen bei Verstoß (2. Mal) | Bis zu 500 Euro (innerhalb eines Jahres) | 01.06.2026 | Baden-Württemberg |

Fuente: zeit.de – https://www.zeit.de/news/2026-05/30/neue-regeln-fuer-raucher-was-kuenftig-in-freibaedern-gilt

Datos clave

Punto Detalle
Fuente zeit.de
Fecha 2026-05-30T02:00:26+00:00
Tema Gesundheit: Neue Regeln für Raucher – Was künftig in Freibädern gilt

Quelle

zeit.de Originalveroeffentlichung: 2026-05-30T02:00:26+00:00